Mandatssituation 7.1: Versorgungsausgleichsverfahren im Regelfall

Autor: Kottke

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Im Beratungsgespräch teilt Ihnen Ihr Mandant Herr Müller mit, dass er umgehend die Scheidung einreichen möchte. Er will nun nach zehn Ehejahren und einjähriger Trennung von seiner Frau geschieden werden. Einen Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung gibt es nicht. Auf seine Altersvorsorge angesprochen, teilt er mit, dass sowohl er als auch seine Frau angestellt tätig seien und gesetzliche Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung erworben hätten. Da seine Frau ungefähr die Hälfte von seinem Einkommen verdiene, habe sie auch geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Außerdem habe er noch eine Anwartschaft aus einer betrieblichen Altersvorsorge. Der Mandant möchte wissen, was im Rahmen des Scheidungsverfahrens noch alles auf ihn zukommt.

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Wann wurde die Ehe geschlossen?

Welche nach dem VersAusglG ausgleichspflichtigen Anrechte wurden von den Eheleuten erworben (vgl. Formular zum Versorgungsausgleich, siehe hier nachstehend)?

Liegt ein formgültiger Ehevertrag oder eine formgültige Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Regelungen zum Versorgungsausgleich getroffen worden sind, vor?

Soll ggf. eine solche Vereinbarung mit der Gegenseite geschlossen werden?

Ist ein Scheidungsverfahren bereits anhängig? Wenn ja, wann wurde der Scheidungsantrag gestellt?