Mandatssituation 9.5: Berücksichtigung unberechtigter Verfügungen beim Zugewinnausgleich

Autor: Kottke

Sachverhalt Checkliste Lösung

Herr Müller wünscht, nachdem das anwaltliche Schreiben, in welchem der unberechtigt abgehobene Geldbetrag i.H.v. 25.000 € anteilig mit 12.500 € zurückgefordert wurde, von der Gegenseite unbeachtet geblieben ist, dass umgehend Klage erhoben werden soll.

Was raten Sie?

Sachverhalt Checkliste Lösung

Siehe oben bei Mandatssituation 9.1.

Sachverhalt Checkliste Lösung

Praxistipp

Es ist zunächst – allein schon aus Kostengründen – sorgfältig zu prüfen, ob die Erfassung und Einstellung der unberechtigten Verfügungen in die Zugewinnbilanz im Rahmen des Zugewinnausgleichs, sofern zwischen den Eheleuten gegenseitige Ansprüche bestehen, nicht bereits zu einer angemessenen Berücksichtigung des Verhaltens der Gegenseite führt. Dies gilt insbesondere bei größeren abgehobenen Beträgen, die – soweit sie nicht bereits für Lebenshaltungskosten verwendet wurden – meist zum Stichtag für die Bewertung des Endvermögens beim anderen Ehegatten noch vorhanden sind oder diesem hinzugerechnet werden können.

Dies verdeutlichen die folgenden Beispielsrechnungen:

Berechnungsbeispiel

 

a) Berechnung des Zugewinnausgleichs ohne Berücksichtigung der Abhebung

Endvermögen Ehemann

200.000 €

Endvermögen Ehefrau

50.000 €

Zugewinnausgleichsanspruch der Ehefrau ohne Abhebung

75.000 €

Kontrolle:

 

Restvermögen Ehemann (200.000 € – 75.000 €)

125.000 €