Autor: Kottke |
Bei der Berechnung des Unterhalts ergibt sich eine Unterhaltspflicht des Herrn Müller gegenüber seiner getrenntlebenden Ehefrau, die zuvor unberechtigte Abhebungen vorgenommen hat. Herr Müller macht darauf aufmerksam, dass das abgehobene Geld wohl nicht mehr bei der Gegenseite vorhanden ist.
Was raten Sie?
Siehe oben bei Mandatssituation 9.1.
Eine isolierte Geltendmachung hat spätestens in der Zwangsvollstreckung aufgrund der Einkommens- und Vermögenslage der Ehefrau wenig Aussicht auf Erfolg.
Die Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche sind daher unter Liquiditätsgesichtspunkten nur schwer durchsetzbar.
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