Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Den Antragstellern wird für den ersten Rechtszug und den Vergleich vom 19.12.2014 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ihnen Rechtsanwalt ... beigeordnet. Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines Rechtsanwalts im Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt (§§ 20 FamGKG, 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 4 ZPO).
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