SchlHOLG - Urteil vom 15.02.2000
8 UF 57/99
Normen:
BGB § 1572 Nr. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2000, 256
Vorinstanzen:
AG Norderstedt, - Vorinstanzaktenzeichen 53 F 55/97

Maßgeblicher Zeitpunkt für Krankheitsunterhalt

SchlHOLG, Urteil vom 15.02.2000 - Aktenzeichen 8 UF 57/99

DRsp Nr. 2000/9160

Maßgeblicher Zeitpunkt für Krankheitsunterhalt

Für Krankheitsunterhalt ist nicht entscheidend, wann die Erkrankung (Krebs) ausbricht sondern ab wann sie bereits im Keim vorhanden war.

Normenkette:

BGB § 1572 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab August 1996.

Aus der am 10. September 1971 geschlossenen Ehe der Parteien sind die Kinder

, geboren am 28. Februar 1974, und

, geboren am 25. September 1976,

hervorgegangen. starb am 12. November 1993.

Die Parteien trennten sich 1990. Die Kinder blieben bei der Klägerin. Die Ehe der Parteien wurde am 19. Mai 1992 rechtskräftig geschieden, die elterliche Sorge für die Kinder der Klägerin übertragen.

Die Klägerin ist selbständig tätige Diplom-Ingenieurin für Maschinenbau. In der Ehe arbeitete sie in ihrem Beruf nur in geringem Umfang. Nach der Scheidung weitete sie ihre Tätigkeit aus.

Der Beklagte ist seit 1974 Angestellter bei der in . Er ist seit 1997 wiederverheiratet.