Auf die Beschwerde der Deutschen P... AG, ... wird der Beschluss des Amtsgerichts Perleberg vom 31. August 2009 teilweise abgeändert.
Wegen des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen P... AG, ..., zum Zeichen..., bleibt der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten.
Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|