Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich im Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 10. August 2010 (II. des Urteilstenors) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsgegner zur Last.
Beschwerdewert: 2.000 €.
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