Die Beschwerde der Beteiligten zu 6) bis 10) vom 14.12.2016 gegen den am 14.11.2016 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1) bis 5) werden den Beschwerdeführern auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000,- € festgesetzt.
A.
Die Beteiligten streiten über die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Teil-Erbscheins nach dem am 12.02.2016 verstorbenen J.
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