OLG Köln - Beschluß vom 24.04.1998
25 UF 186/97
Normen:
BGB § 1671 Abs. 5 ;
Fundstellen:
DRsp I(167)449e-g
FamRZ 1998, 1463
FuR 1998, 373
OLGReport-Köln 1999, 10
Vorinstanzen:
AG Bergheim, - Vorinstanzaktenzeichen 62 F 28/97

Maßnahmen gegen den das Besuchsrecht sabotierenden sorgeberechtigten Elternteil

OLG Köln, Beschluß vom 24.04.1998 - Aktenzeichen 25 UF 186/97

DRsp Nr. 1998/18703

Maßnahmen gegen den das Besuchsrecht sabotierenden sorgeberechtigten Elternteil

»1. Das Familiengericht kann während der Dauer der elterlichen Sorge bei Gefahr für das Kindeswohl in Teilbereiche des Sorgerechts eingreifen.2. Verstößt der sorgeberechtigte Elternteil grundlos gegen gerichtliche Anordnungen bezüglich des Umgangs de sKindes mit dem anderen Elternteil, so kann hierin eine Gefahr für das Wohl des Kindes gesehen werden.3. Die zutreffende Maßnahme gegen den das Umgangsrecht beharrlich verweigernden sorgeberechtigten Elternteil ist allein am Kindeswohl auszurichten. Dabie ist der gerichtliche Eingriff auf das unumgänglich notwendige Maß zu beschränken. Als "ultima ratio" kommt der völlige Entzug des Sorgerechts des sorgeberechtigten Elternteils nur dann in Betracht, wenn andere Maßnahmen erfolglos erscheinen.«

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 5 ;

Gründe:

Die gem. §§ 621 Nr. 2, 621 e ZPO zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte - Berufungsbeschwerde des Beteiligten zu 1) hat in der Sache teilweise Erfolg. Das Sorgerecht der Beteiligten zu 2. bezüglich des Kindes B. F. ist im Rahmen der getroffenen Umgangspflegschaft zum Zwecke der Durchsetzung einer Besuchsregelung des Beteiligten zu 1. einzuschränken.