Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
3.Der Verfahrenswert wird auf 17.989,73 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Mehrbedarf für eine Unterbringung und Beschulung der Antragstellerin im Internat St. B.
1. 2. 3. 1. 2. 3.
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