I.
Die Antragsgegnerin nimmt den Antragsteller in einem aus dem Scheidungsverbund abgetrennten Verfahren auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt in Anspruch.
Die 1946 geborene Antragsgegnerin und der 1945 geborene Beklagte waren seit Januar 1966 verheiratet. Die Ehe, aus der zwei im Februar und Dezember 1966 geborene Töchter hervorgegangen sind, ist durch am selben Tag rechtskräftig gewordenes Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bersenbrück vom 08. März 1999 geschieden.
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