Minderung des unterhaltsrechtlich bedeutsamen Einkommens infolge Steuerberatungskosten
OLG Hamm, Urteil vom 24.01.1992 - Aktenzeichen 12 UF 240/91
DRsp Nr. 1995/6980
Minderung des unterhaltsrechtlich bedeutsamen Einkommens infolge Steuerberatungskosten
1. Bei der Prüfung der Frage, ob die Kosten für eine Steuerberatung (hier durch einen Lohnsteuerhilfeverein) vor der Berechnung des Unterhaltes vom Einkommen des Pflichtigen abzuziehen sind, sind die allgemeinen Grundsätze für die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten des Pflichtigen heranzuziehen.2. Steuerberatungskosten können dann nicht vorweg abgezogen werden, wenn der Pflichtige die Steuerformulare ohne Schwierigkeiten selbst hätte ausfüllen können