OLG Hamm - Urteil vom 24.01.1992
12 UF 240/91
Normen:
BGB § 1361 Abs. 1 § 1581 § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 1177

Minderung des unterhaltsrechtlich bedeutsamen Einkommens infolge Steuerberatungskosten

OLG Hamm, Urteil vom 24.01.1992 - Aktenzeichen 12 UF 240/91

DRsp Nr. 1995/6980

Minderung des unterhaltsrechtlich bedeutsamen Einkommens infolge Steuerberatungskosten

1. Bei der Prüfung der Frage, ob die Kosten für eine Steuerberatung (hier durch einen Lohnsteuerhilfeverein) vor der Berechnung des Unterhaltes vom Einkommen des Pflichtigen abzuziehen sind, sind die allgemeinen Grundsätze für die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten des Pflichtigen heranzuziehen.2. Steuerberatungskosten können dann nicht vorweg abgezogen werden, wenn der Pflichtige die Steuerformulare ohne Schwierigkeiten selbst hätte ausfüllen können

Normenkette:

BGB § 1361 Abs. 1 § 1581 § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1992, 1177