KG - Beschluss vom 07.12.2001
3 WF 351/01
Normen:
BGB § 1587 Abs. 2 ; VAHRG § 11 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 960

Mitwirkungspflichten der Ehegatten im Versorgungsausgleichsverfahren

KG, Beschluss vom 07.12.2001 - Aktenzeichen 3 WF 351/01

DRsp Nr. 2005/7399

Mitwirkungspflichten der Ehegatten im Versorgungsausgleichsverfahren

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind Ehegatten verpflichtet, in Wahrnehmung ihrer Auskunftspflicht die von den Versicherungsträgern vorgesehenen Formulare vollständig auszufüllen. Das gilt auch dann, wenn beabsichtigt ist, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu verzichten.

Normenkette:

BGB § 1587 Abs. 2 ; VAHRG § 11 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 960