AG Heidelberg, vom 25.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 33 F 290/01
Mögliche Prozesskostenhilfe bei Versäumung einer vom Gericht gesetzten Frist zur Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.10.2003 - Aktenzeichen 16 WF 161/03
DRsp Nr. 2004/2907
Mögliche Prozesskostenhilfe bei Versäumung einer vom Gericht gesetzten Frist zur Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
»Hat das Gericht einer Partei gestattet, ausnahmsweise ihre Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch noch binnen einer bestimmten Frist nach Ende der Instanz vorzulegen, kann nach Ablauf auch dieser Frist Prozesskostenhilfe endgültig nicht mehr bewilligt werden, ohne dass es auf die Gründe für den Ablauf der Frist ankäme.«