Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin gemäß Art.
Die 1956 geborene Klägerin war seit 1980 bei dem Ministerium der Finanzen (fortan: MdF) der ehemaligen DDR beschäftigt. Wegen ihres am 22. August 1989 geborenen dritten Kindes war der Klägerin vom MdF bezahlte Freistellung von der Arbeit bis 21. Februar 1991 gewahrt worden.
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