I. Die Antragstellerin verlangt vom Antragsgegner, ihrem Bruder, eine Abfindungsergänzung nach § 13 HöfeO.
Die Beteiligten entstammen der Ehe ihrer am 1. Oktober 1988 verstorbenen Mutter A. und ihres am 8. Oktober 1991 verstorbenen Vaters W. A.. Die Eltern waren je zur ideellen Hälfte Eigentümer eines Ehegattenhofes. Diesen (13.1205 ha Eigenland und 25.82 ha Pachtland) verpachteten sie ab 1. Januar 1984 auf die Dauer von zwölf Jahren an den Antragsgegner, wobei sie die von ihnen genutzten Räumlichkeiten ausnahmen. Der Antragsgegner hatte eine Barpacht von 3.600 DM jährlich zu zahlen und übernahm sämtliche Lasten des Betriebes, wie Grundsteuer, Beiträge zum Wasser- und Bodenverband, zur Landwirtschaftskammer, die Feuerversicherungsprämie und die vorhandenen Verbindlichkeiten der Eltern, denen er auch die Bezahlung von Licht und Heizung versprach.
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