Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Ihre am 1. März 1985 geschlossene Ehe wurde durch Urteil vom 20. August 1997 geschieden. Die Parteien lebten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In dem notariellen Ehevertrag (Bl. 60 ff d. A.) des Notars H-Ch N vom 21. Mai 1996 (UR-Nr. 171/1996) vereinbarten sie den Güterstand der Gütertrennung und verzichteten wechselseitig auf Ansprüche auf Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich.
In § 2 des genannten Vertrages vereinbarten sie:
"Hinsichtlich der ehemals gemeinsamen Ehewohnung haben sich die Parteien geeinigt. Die Beteiligte zu 1) ist aus der Wohnung ausgezogen.
Über den gemeinsamen Hausrat haben sich die Parteien ebenfalls auseinander gesetzt."
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