Die Parteien streiten über die Nachhaftung eines ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft.
Der Beklagte und sein Vetter W. G, der ehemalige Beklagte zu 2), waren Komplementäre der W. G Graphische Betriebe und Verlag KG. Durch Gesellschafterbeschluß vom 5. März 1983 wurde die gesellschaftsrechtliche Zusammensetzung der KG geändert. Alleinige Komplementärin wurde die W. G Verwaltung GmbH. Der Beklagte und sein Vetter wurden Kommanditisten in der umfirmierten W. G Druck und Verlag GmbH & Co. KG und jeweils alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Die Eintragung dieser Veränderungen in das Handelsregister erfolgte am 29. Dezember 1983. Der Beklagte legte seine Geschäftsführertätigkeit im Januar oder Februar 1984 nieder. Sein Ausscheiden aus der Geschäftsführung wurde am 22. März 1984 in das Handelsregister eingetragen.
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