Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein Prozeßkostenhilfegesuch
BGH, Beschluß vom 24.06.1999 - Aktenzeichen V ZB 19/99
DRsp Nr. 1999/7821
Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein Prozeßkostenhilfegesuch
»Wird eine Berufungsbegründung nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist, aber vor der Entscheidung über ein Prozeßkostenhilfegesuch nachgeholt, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Mittellosigkeit der Partei für die zunächst unterlassene Prozeßhandlung und sodann für ihre Verspätung ursächlich geworden ist.«