FG Niedersachsen - Urteil vom 23.02.2000
3 K 209/97
Normen:
ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1 ; ErbStG § 10 Abs. 3 ;
Fundstellen:
ZEV 2002, 83

Nachlassverbindlichkeit; Erstattungsanspruch; Erblasserschuld - Abziehbarkeit eines behaupteten Erstattungsanspruchs des überlebenden Ehegatten gegen den verstorbenen anderen Ehegatten wegen gezahlter Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit nur bei Nachweis einer nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen bestehenden Erblasserschuld

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.02.2000 - Aktenzeichen 3 K 209/97

DRsp Nr. 2001/15636

Nachlassverbindlichkeit; Erstattungsanspruch; Erblasserschuld - Abziehbarkeit eines behaupteten Erstattungsanspruchs des überlebenden Ehegatten gegen den verstorbenen anderen Ehegatten wegen gezahlter Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit nur bei Nachweis einer nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen bestehenden Erblasserschuld

1. Als Nachlassverbindlichkeit ist eine Verpflichtung des Erblassers nur dann abzugsfähig, wenn die entsprechende Schuld nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen bestanden hat. 2. Darüber hinaus muss die entsprechende Schuld auch den Erben wirtschaftlich belasten. 3. Ein behaupteter Erstattungsanspruch des überlebenden Ehegatten gegen den verstorbenen anderen Ehegatten wegen gezahlter Einkommensteuer ist als Nachlassverbindlichkeit nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Erblasserschuld nachgewiesen wird, die nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen besteht.

Normenkette:

ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1 ; ErbStG § 10 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten diejenigen anteiligen Steuerschulden beim überlebenden Ehegatten als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind, die der überlebende Ehegatte und Erbe des verstorbenen Ehegatten für diesen gezahlt hat.