I.
Im Rahmen eines Wohnungszuweisungsverfahrens wurde der Antragstellerin durch Beschluss des Amtsgerichtes vom 15.11.2001 Prozesskostenhilfe bewilligt. Das Verfahren endete durch Beschluss des Amtsgerichtes vom 26. November 2001, mit dem der Antragstellerin die Ehewohnung zugewiesen wurde.
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