I. Das Amtsgericht - Familiengericht - Aachen hat mit Teil-Urteil vom 13.05.2005 - 29 F 55/04 - die Ehe der Parteien geschieden, festgestellt, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet, und zu Ziffer 3. des Rechtsfolgenausspruchs den Antragsteller unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags der Antragsgegnerin verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung Unterhalt in der Höhe von monatlich 3.541,00 EUR jeweils im Voraus zu zahlen.
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