Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2015 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Der Kläger begehrt die nachträgliche Einbeziehung eines von seinem Sohn adoptierten Kindes in seinen Aufnahmebescheid.
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