1. Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Ehemannes bei der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (Pers.-Nr. ...) zugunsten der Ehefrau auf deren Versicherungskonto Nr. ... bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Anrecht in Höhe von monatlich 1.014,82 €, bezogen auf den 31. Januar 2010, begründet. Der Ausgleichswert ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
2. Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen sowie der am 25. Juni 2013 vor dem Senat geschlossenen Vereinbarung der beteiligten Eheleute werden zwischen letzteren gegeneinander aufgehoben.
3. Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren: 1.000 € (§ 50 Abs. 1 FamGKG).
I.
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