Die Rechtsbeschwerde der Nebenbeteiligten gegen das Urteil des Amtsgerichts Aurich vom 28. 1. 2022 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig.
Da hier gegen eine juristische Person eine Geldbuße verhängt worden ist, ist diese Nebenbeteiligte des Verfahrens (vergleiche Göhler-Gürtler/Thoma,
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