I. Mit einem am 6. Februar 1995 eingegangenen Schriftsatz hat der Beklagte gegen ein Schlußurteil des Familiengerichts rechtzeitig Berufung eingelegt. Durch Verfügung des Berufungsgerichts vom 6. März 1995 wurde die Berufungsbegründungsfrist bis zum 17. April 1995 verlängert. Der 17. April 1995 war Ostermontag.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|