I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Merzig vom 7. August 2023 -
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben, hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz bewendet es bei der Entscheidung des Familiengerichts.
I.
Die am F. geborene J.W. und die am J. geborene F.W. sind aus der am J. in M./Luxemburg geschlossenen Ehe der Antragstellerin (fortan: Mutter), deutsche Staatsangehörige, und des Antragsgegners (Vater), luxemburgischer Staatsbürger, hervorgegangen. Die Eltern, welche bis dahin mit den Kindern auf dem Bauernhof des Vaters in M./Luxemburg lebten, trennten sich im Sommer 2016. Seitdem ist der Lebensmittelpunkt der Kinder unter ihnen streitig und war - ebenso wie der Umgang - Gegenstand von gerichtlichen Verfahren in Luxemburg sowie beim Amtsgericht - Familiengericht - in Merzig.
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