Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückzahlung eines Darlehens.
Mit Schreiben vom 7.10.2000 beantragten die Beklagte - als "Mitantragstellerin" - und ihr Ehemann - als "Darlehensnehmer" - bei der Klägerin die Gewährung eines Darlehens über einen Nettokreditbetrag von 40.723,90 DM zu einem Zinssatz von 9,9 % (effektiver Jahreszins). Der Darlehensbetrag zuzüglich Zinsen in Höhe von 8.351,78 DM sollte in 47 Monatsraten zu je 1.022,47 DM getilgt werden. In einem auch für die Beklagte ausgefüllten Formular "Selbstauskunft für den persönlichen Kredit" ist als Verwendungszweck "Wohnung renov./Auto Kauf" angegeben.
Die Darlehenssumme wurde im Oktober 2000 einem Konto des Ehemanns der Beklagten, zu dem diese keinen Zugriff hat, gutgeschrieben.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|