1. Durch das angefochtene Urteil, auf dessen tatsächliche Feststellungen Bezug genommen wird, hat das Familiengericht auf die Abänderungsklage des Klägers den durch vor dem Senat am 9.11.2000 geschlossenen Vergleich (14 UF 92/00) titulierten monatlichen nachehelichen Unterhalt für die Beklagte von 775 DM ab 01.09.2002 auf monatlich 257,00 EURO herabgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|