AG Zehdenick, vom 17.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 113/03
Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich - Bestimmung und Überschreitung des Höchstbetrages
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2005 - Aktenzeichen 9 UF 219/04
DRsp Nr. 2006/21267
Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich - Bestimmung und Überschreitung des Höchstbetrages
Bei der Bestimmung des Höchstbetrages im Rahmen des Versorgungsausgleichs ist bei Beteiligung knappschaftlicher Rentenversicherungen der besondere knappschaftliche Rentenartfaktor zu beachten.
Die gemäß § 621 eZPO statthafte und in zulässiger Weise eingelegte befristete Beschwerde der B... hat Erfolg. Ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich findet wegen der in §§ 1587 b Abs. 5BGB, 76 Abs. 2 S. 3 SGB VI getroffenen Regelung nicht statt.
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