AG Bayreuth, vom 06.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 301/99
Öffentliche Zustellung amtlicher Schriftstücke
OLG Bamberg, Beschluss vom 06.08.1999 - Aktenzeichen 2 WF 129/99
DRsp Nr. 2001/3482
Öffentliche Zustellung amtlicher Schriftstücke
Die Voraussetzung für eine öffentliche Zustellung eines von Amts wegen zuzustellenden Schriftstückes ist vom Gericht selbst aufzuklären und festzustellen.
Die gemäß §§ 567 f. ZPO zulässige Beschwerde der Antragstellerin ist begründet und führt zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung sowie zur Zurückverweisung der Sache.
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