OLG Bamberg - Beschluss vom 06.08.1999
2 WF 129/99
Normen:
ZPO § 204 § 208 ;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 1288 (LS)
OLGR-Bamberg 2000, 165
OLGReport-Bamberg 2000, 165
Vorinstanzen:
AG Bayreuth, vom 06.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 301/99

Öffentliche Zustellung amtlicher Schriftstücke

OLG Bamberg, Beschluss vom 06.08.1999 - Aktenzeichen 2 WF 129/99

DRsp Nr. 2001/3482

Öffentliche Zustellung amtlicher Schriftstücke

Die Voraussetzung für eine öffentliche Zustellung eines von Amts wegen zuzustellenden Schriftstückes ist vom Gericht selbst aufzuklären und festzustellen.

Normenkette:

ZPO § 204 § 208 ;

Gründe:

Die gemäß §§ 567 f. ZPO zulässige Beschwerde der Antragstellerin ist begründet und führt zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung sowie zur Zurückverweisung der Sache.