Die Beschwerde des bestellten Vormunds gegen die Auswahl- und Bestellungsentscheidung in dem am 27. Juni 2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Pankow -
Gerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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