1. Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 21. Februar 2023 -
2. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben; den Beteiligten zweitinstanzlich entstandene notwendige Aufwendungen werden nicht erstattet. Für die erste Instanz bewendet es bei der Kostenentscheidung des Familiengerichts.
|
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|