»Die Bestellung eines Abwesenheitspflegers gemäß § 105 Abs. 1 FGB durch das Staatliche Notariat allein zum Verkauf eines Grundstücks an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck stellt in der Regel eine unlautere Machenschaft (Machtmißbrauch) im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG dar.«