OLG Bamberg - Beschluss vom 24.03.1999
7 UF 25/99
Normen:
BGB § 1684 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 46
OLGR-Bamberg 2000, 7
OLGReport-Bamberg 2000, 7

OLG Bamberg - Beschluss vom 24.03.1999 (7 UF 25/99) - DRsp Nr. 2000/4051

OLG Bamberg, Beschluss vom 24.03.1999 - Aktenzeichen 7 UF 25/99

DRsp Nr. 2000/4051

1. Grundsätzlich dient es der Selbstfindung und psychisch stabilen Entwicklung eines Kindes, wenn es beide Elternteile erleben kann. Dementsprechend ist in das Gesetz in seiner jetzigen Fassung auch ein Recht des Kindes auf Umgang aufgenommen worden, korrespondieren mit einer entsprechenden Pflicht des jeweiligen Elternteils. Nur ausnahmsweise, das heißt bei Voraussetzungen, die von üblicherweise auftretenden Schwierigkeiten deutlich abweichen, kann daher nach dem jetzt geltenden Recht der Umgang des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind als dessen Wohl gefährdend verstanden werden. 2. Die immer wieder anzutreffende Unwilligkeit des sorgeberechtigten Elternteils, dessen Wunsch, das Kind möge seinen jetzigen Lebenspartner als Ersatz des fehlenden Elternteils annehmen, und Rückgewöhnungsschwierigkeiten des Kindes nach längerer Trennung genügen nicht, einen Elternteil vom Umgang auszuschließen. Bei diesen Gegebenheiten handelt es sich um häufig anzutreffende Schwierigkeiten. Der Gesetzgeber, dem dies durchaus bewusst war, hat gleichwohl den Umgang des Kindes mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil als in der Regel kindeswohlfördernd verankert.