Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 3. wird der Beschluss des Amtsgerichts Lübben (Spreewald) vom 19.6.2023 -
Das Jugendamt des Landkreises (A) wird als Ergänzungspfleger entlassen.
Zum Ergänzungspfleger für die Sorgerechtsteile Aufenthaltsbestimmungsrecht und Recht zur Antragstellung nach den sozialrechtlichen Vorschriften für den Jugendlichen R... B..., geboren am XX.XX.2008, wird das Jugendamt des Landkreises (B) bestellt.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
Der Beschwerdeführer zu 3. beanstandet seine Bestellung zum Ergänzungspfleger für den betroffenen Jugendlichen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines anderen Landkreises hat.
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