Die Leitlinien sind von Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Sie sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Die Leitlinien gelten ab 1. Juli 2003. Der bisherige Aufbau ist an die unter Federführung des Deutschen Familiengerichtstags e.V. mit Beteiligung aller Oberlandesgerichte im Februar 2003 erarbeitete bundeseinheitliche Leitlinienstruktur angepasst.
Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen
1. |
Geldeinnahme |
1.1 |
Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen |
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Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. |
1.2 |
Unregelmäßiges Einkommen |
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Höhere einmalige Zahlungen (z. B. Jubiläumszuwendungen) können auf einen längeren Zeitraum als ein Jahr verteilt werden. Abfindungen sind zur Wahrung der bisherigen Lebensverhältnisse in der Regel auf einen angemessenen Zeitraum umzulegen. |
1.3 |
Überstunden |
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Überstundenvergütungen werden dem Einkommen zugerechnet, soweit sie in geringem Umfang anfallen oder berufsüblich sind. |
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