OLG Celle - Beschluß vom 01.03.1999
15 WF 42/99
Normen:
BGB § 1612b Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 1455
Forum Familienrecht 2000, 30
OLGReport-Celle 1999, 195

OLG Celle - Beschluß vom 01.03.1999 (15 WF 42/99) - DRsp Nr. 2000/1388

OLG Celle, Beschluß vom 01.03.1999 - Aktenzeichen 15 WF 42/99

DRsp Nr. 2000/1388

§ 1612b Abs. 1 BGB verwirft den Grundsatz der anteiligen Halbteilung des Geschwisterkindergeldes und statuiert statt dessen den der konkreten Halbteilung des kindbezogenen Kindergelds. Der Gesetzgeber hat auf diese Weise die im Steuerrecht unerwünschte Folge vermieden, daß der im Dritt- und Viertkindergeld enthaltene erhöhte Förderanteil teilweise auch zur Steuerfreistellung des Existenzminimums des ersten und zweiten Kindes mit verwendet wird.

Normenkette:

BGB § 1612b Abs. 1 ;

Hinweise:

vgl. auch Schumacher/Grün, Das neue Unterhaltsrecht minderjähriger Kinder, FamRZ 1998, 778, 784

Fundstellen
FamRZ 1999, 1455
Forum Familienrecht 2000, 30
OLGReport-Celle 1999, 195