OLG Celle - Beschluß vom 04.10.1995
19 UF 85/95
Normen:
BGB § 1634 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 364

OLG Celle - Beschluß vom 04.10.1995 (19 UF 85/95) - DRsp Nr. 1996/22894

OLG Celle, Beschluß vom 04.10.1995 - Aktenzeichen 19 UF 85/95

DRsp Nr. 1996/22894

Die versuchte Entführung eines Kindes durch einen Elternteil gebietet eine Einschränkung des Besuchsrechts im Rahmen des § 1634 Abs. 2 S. 2 BGB, weil dies zum Wohl der Kinder erforderlich ist. Mißbraucht der nicht sorgeberechtigte Elternteil die Umgangsbefugnis, so kann dies zum zeitweiligen oder gänzlichen Ausschluß führen, und zwar insbesondere dann, wenn der Umgangsberechtigte die Befugnis ausnutzt, um das Kind zu entführen. Aber auch schon die konkrete Gefahr eines derartigen Mißbrauchs gebietet, die Befugnis in geeigneter Wiese zu beschränken oder auszuschließen (OLG München FamRZ 1993, 94). Als geeignete Maßnahme zur Verhinderung einer Entführung kommt danach die Bestellung eines Pflegers oder die Anwesenheit einer Vertrauensperson in Betracht oder aber die Ausübung des Besuchsrechts in der Wohnung des Elternteils, bei dem die Kinder leben.

Normenkette:

BGB § 1634 ;

Hinweise: