OLG Celle - Beschluß vom 17.05.1999 (10 WF 62/99) - DRsp Nr. 2000/1386
OLG Celle, Beschluß vom 17.05.1999 - Aktenzeichen 10 WF 62/99
DRsp Nr. 2000/1386
Allein für das Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren kann keine Prozeßkostenhilfe bewilligt werden. Wird im Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren ein Vergleich geschlossen, so ist Prozeßkostenhilfe für das gesamte Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren und nicht nur für den Abschluß des Vergleichs zu bewilligen, denn andernfalls müßte die mittellose Partei die nach § 51BRAGO entstandene Erörterungsgebühr selbst zahlen.