OLG Celle - Beschluss vom 24.09.1999 (15 WF 156/99) - DRsp Nr. 2000/6698
OLG Celle, Beschluss vom 24.09.1999 - Aktenzeichen 15 WF 156/99
DRsp Nr. 2000/6698
Für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit nach § 642ZPO kommt es auf den Zeitpunkt der Klagezustellung an, so dass ein Wohnsitzwechsel vor der förmlichen Zustellung unbeachtlich ist.Ein Regressanspruch des Scheinvaters gegen den biologischen Vater setzt nach § 1594 Abs. 1BGB in Verbindung mit § 1600d Abs. 4BGB voraus, dass die Vaterschaft des biologischen Vaters anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Selbst wenn ein eindeutiges Abstammungsgutachten vorliegt, kann dies den erforderlichen Konstitutivakt nicht ersetzen.Solange die Rechtsausübungssperre besteht kommt auch kein Bereicherungsanspruch gegen den biologischen Vater in Betracht, weil er durch die Unterhaltsleistungen des Scheinvaters keinen Vorteil erlangt hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.