OLG Dresden - Beschluß vom 18.08.1999
15 W 1302/99
Fundstellen:
Rpfleger 2000, 16

OLG Dresden - Beschluß vom 18.08.1999 (15 W 1302/99) - DRsp Nr. 1999/10971

OLG Dresden, Beschluß vom 18.08.1999 - Aktenzeichen 15 W 1302/99

DRsp Nr. 1999/10971

Gründe:

I.

1. Die am geborene Betroffene leidet seit 1993 zunehmend unter psychischen Schwierigkeiten. Sie befand sich vom 15.04. bis 25.05.1993 in der Neurochirurgischen Universitätsklinik Leipzig, im Anschluss daran im Sächsischen Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Altscherbitz. Vom 30.08. bis 08.11.1993 war die Betroffene in der Neurologischen Rehabilitationsklinik Pulsnitz. Hirnelektrische Untersuchungen erbrachten einen linkstemporalen Herdbefund mit Zeichen einer epileptischen Funktionsstörung; psychisch war die Desorientierung der Patientin und die ausgeprägte Affektlabilität auffällig.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Delitzsch - Vormundschaftsgericht - vom 14.04.1994, Az.: XVII 67/93, wurde erstmals ein Betreuer für die Betroffene bestellt (Bl. 39 f. d. A.). Der Aufgabenkreis des Betreuers wurde durch Beschluss vom 06.07.1994 erweitert (Bl. 59 f. d. A.).