OLG Düsseldorf - 09.03.1988 (7 W 24/88) - DRsp Nr. 1992/7903
OLG Düsseldorf, vom 09.03.1988 - Aktenzeichen 7 W 24/88
DRsp Nr. 1992/7903
c-d. Änderung der Prozeßkostenhilfe-Entscheidung wegen wesentlicher Änderung der maßgebenden Verhältnisse (Abs. 4):(c) zulässige Entziehung der Prozeßkostenhilfe;(d) rückwirkende Änderung frühestens von dem Zeitpunkt an, in dem sich die Verhältnisse verbessert oder verschlechtert haben.
(c) »Da die Prozeßkostenhilfe [PKH] der Kl. im Jahre 1987 bewilligt worden ist, bestimmt sich die Zulässigkeit einer nachträglichen Entziehung nach den mit Wirkung vom 1. 1. 1987 geänderten § 120 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2, § 124 Nr. 2, 2. Alternative ZPO. ...
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