OLG Düsseldorf - Beschluss vom 04.11.1999 (6 UF 96/99) - DRsp Nr. 2000/6706
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.1999 - Aktenzeichen 6 UF 96/99
DRsp Nr. 2000/6706
Die Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung bei der Bosch & Siemens Hausgeräte GmbH sind im Leistungsteil volldynamisch, weil die entsprechend § 16BetrAVG alle drei Jahre durchgeführten Anpassungen im langfristigen Vergleich mit den Anpassungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung vergleichbar waren und insofern die Prognose gerechtfertigt ist, dass entsprechende Steigerungen auch in Zukunft zu erwarten sind.Für die Frage ob eine Anwartschaft volldynamisch ist kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer eine Rechtsanspruch auf Anpassung seiner Bezüge im Sinne von § 1587a Abs. 3BGB hat, sondern darauf, wie sich die tatsächliche Übung des Versorgungsträgers darstellt.