OLG Düsseldorf - Beschluß vom 09.01.1976 (3 W 303/75) - DRsp Nr. 1996/16898
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 09.01.1976 - Aktenzeichen 3 W 303/75
DRsp Nr. 1996/16898
Für den Antrag eines nichtehelichen Kindes auf Feststellung der Vaterschaft eines verstorbenen Mannes (§ 1600 n II BGB) ist ein Rechtschutzbedürfnis auch dann gegeben, wenn dem Kind weder ein gesetzliches Erbrecht noch ein Erbersatzanspruch zusteht.