OLG Düsseldorf - Beschluß vom 14.01.1999
3 WF 240/98
Normen:
BGB § 1614 Abs. 1 ; ZPO § 33 ;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 1665
OLGReport-Düsseldorf 1999, 270

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 14.01.1999 (3 WF 240/98) - DRsp Nr. 2000/1403

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 14.01.1999 - Aktenzeichen 3 WF 240/98

DRsp Nr. 2000/1403

Die Eltern eines minderjährigen Kindes können unbeschadet § 1614 Abs. 1 BGB eine Freistellung von Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes im Innenverhältnis vereinbaren. Erhebt das Kind dennoch eine Unterhaltsklage kann der Unterhaltsschuldner keine Widerklage gegen den das Kind gesetzlich vertretenden Elternteil auf Freistellung erheben, weil es sich um eine isolierte Drittwiderklage handelt, die von § 33 ZPO nicht gedeckt ist.

Normenkette:

BGB § 1614 Abs. 1 ; ZPO § 33 ;
Fundstellen
FamRZ 1999, 1665
OLGReport-Düsseldorf 1999, 270