I.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 01.10.2010 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Oberhausen wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 1.000 € festgesetzt.
IV.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die beteiligten Ehegatten haben am 09.10.1995 die Ehe miteinander geschlossen und sind auf die wechselseitigen, im April und Juni 2004 zugestellten Scheidungsanträge durch das am 4. August 2005 verkündete und seit Dezember 2005 insoweit rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Oberhausen geschieden worden.
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