OLG Düsseldorf - Beschluss vom 28.08.2002
3 Va 3/02
Normen:
FamRÄndG Art. 7 § 1 ; EGBGB Art. 14 Art. 17 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 381

OLG Düsseldorf - Beschluss vom 28.08.2002 (3 Va 3/02) - DRsp Nr. 2002/13924

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2002 - Aktenzeichen 3 Va 3/02

DRsp Nr. 2002/13924

»1. Das Anerkennungsverfahren nach Art. 7 § 1 FamRÄndG findet auch bei einer libanesischen Privatscheidung eines früheren libanesischen und nunmehr eingebürgerten deutschen Staatsangehörigen von einer Syrerin durch ein Religiöses Gericht unter deklaratorischer Registrierung (hier: Beschluss des Scharia-Gerichts über die Verstoßung und Eintragung durch den Standesbeamten) statt. 2. Unterliegen die Wirkungen der Ehescheidung dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten "auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind" (Art. 17 Abs. 1 Satz 1; 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB), so kommt das am Ort der Eheschließung bzw. Ehescheidung geltende Recht (hier: des Libanon) zur Anwendung, sofern die Verbindung der Eheleute zu diesen Staat nicht als rein zufällig erscheint, wozu es genügt, dass einer der Ehegatten früher Angehöriger dieses Staates war.«

Normenkette:

FamRÄndG Art. 7 § 1 ; EGBGB Art. 14 Art. 17 ;

Gründe:

I.