OLG Frankfurt/Main vom 09.05.1980
20 W 259/80
Normen:
FGG § 50b;
Fundstellen:
Rpfleger 1980, 391

OLG Frankfurt/Main - 09.05.1980 (20 W 259/80) - DRsp Nr. 1996/17051

OLG Frankfurt/Main, vom 09.05.1980 - Aktenzeichen 20 W 259/80

DRsp Nr. 1996/17051

Ein Rechtshilfeersuchen, mit dem ein anderes Gericht um Anhörung von Kindern nach § 50b FGG ersucht, darf von dem Rechtshilfegericht nicht abgelehnt werden. Nach § 158 GVG darf ein Rechtshilfeersuchen nur dann abgelehnt werden, wenn die Handlung schlechthin (in abstracto) aus Rechtsgründen unzulässig ist, während die Frage ihrer Zulässigkeit in concreto, d.h. ob die gesetzlichen Voraussetzungen in ihrer Vornahme im einzelnen Fall zutreffen, allein der Beurteilung durch das ersuchende Gericht unterliegt.

Normenkette:

FGG § 50b;

Hinweise:

so die überwiegende Meinung (vgl. Keidel-Kuntze, § 50b Rn 17 m.N.).

Fundstellen
Rpfleger 1980, 391