OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 13.03.1992 (20 W 83/92) - DRsp Nr. 1995/6752
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 13.03.1992 - Aktenzeichen 20 W 83/92
DRsp Nr. 1995/6752
Im Verfahren über einen Antrag des Betreuten auf Aufhebung der Betreuung nach § 1908d Abs. 1BGB ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Geisteszustand des Betreuten unter Berücksichtigung der Schutzfunktion des Institutes der Betreuung, des Grundsatzes der Amtsermittlung, § 12FGG, und unter der Beachtung der wohlverstandenen Interessen des Betreuten jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn ein entsprechendes zeitnahes Gutachten nicht vorliegt.